VATB Schweiz

Transportbegleiter

Wenn Ihr Fahrzeug oder die Ladung die üblichen Abmessungen überschreitet*, dürfen Sie in der Schweiz nur mit einer Sonderbewilligung fahren.
(*Standartmasse: Breite: 2.55 m, Länge: 16.50 / 18.75 m, Gewicht 40 / 44 Tonnen, Höhe 4.0 m) 
Sie erhalten diese Bewilligung bei Importfahren vom ASTRA, dem Bundesamt für Strassen: > Link: Sonderbewilligung
In allen anderen Fällen ist der Start-Kanton für das Ausstellen der Sonderbewilligung zuständig.
(In der Regel das zuständige Strassenverkehrsamt oder die Polizei)
 
 
Rechnen Sie für die Ausstellung einer Sonderbewilligung genügend Zeit ein! Wir empfehlen dafür mindestens 7 - 14 Tage einzuplanen, je nach der Dimension des Transportes. Die Bewilligung wird in der Schweiz normalerweise für maximal 30 Tage erteilt. Sofern bereits ein konkretes Datum für die Fahrt feststeht, können Sie auch dieses bestimmte Datum angeben. Sie verhindern somit, dass zu viele verschiedene Baustellen auf Ihrer Fahrstrecke berücksichtigt werden müssen. Die Fahrt wird so in der Regel kürzer und günstiger, als wenn dafür ein ganzer Monat berücksichtigt werden muss.
 
Sobald Sie im Besitze der Sonderbewilligung sind, finden Sie darin die angeordneten Vorschriften:
z.B. die Fahrstrecke, die Fahrvorschriften und die damit erteilten Auflagen.
 
Wenn in den Auflagen die Ziffer 5 / 90 aufgeführt ist (siehe Bild rechts), benötigen Sie zwingend einen zertifizierten, Schweizer Transportbegleiter*.
 
Auch bei den Auflageziffern 7 und 8 macht es Sinn, die Dienste eines offiziellen Schweizer Transportbegleiters anzufordern. Optional ist es auch möglich, die Begleitung selber durchzuführen - mit einem entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeug.
 
Bei der Ziffer 31 muss eine ortskundige Person* anwesend sein. Diese Aufgabe kann aber auch ein Schweizer Transportbegleiter übernehmen. Gerade im dichten Stadtverkehr oder bei Nachtfahrten muss sich der LKW-Fahrer zu 100% auf seinen Begleiter verlassen können. Das ist nur dann möglich, wenn der Transportbegleiter die Strecke auswendig kennt und durch regelmässige Fahrten mit dem aktuellen Ausbaustandart vertraut ist (z.B. Baustellen oder aktuelle Hindernisse).
* Als ortskundig gilt eine Person dann, wenn diese eine zu befahrende Strecke auswendig aus dem Gedächtnis beschreiben kann und die Gefahrenstellen oder möglichen Hindernisse benennen kann.
 

Was passiert, wenn der angeordnete Schweizer Transportbegleiter fehlt?

*Jede Sonderbewilligung wird vom ASTRA allen von der Fahrt betroffenen Polizeikorps gemeldet. Zusätzlich müssen auch alle Transportbegleiter ihre Transporte in jedem Kanton 24 Stunden vor der Wegfahrt bei der Polizei schriftlich anmelden. So weiss die Polizei jederzeit genau, welche Transporte unterwegs sind und ob der notwendige Transportbegleiter anwesend ist oder nicht. Sollte der angeordnete Transportbegleiter fehlen, wird der Tansport durch die Polizei stillgelegt und die Fahrt kann erst nach einer Neuanmeldung - mit einem geeigneten Transportbegleiter fortgesetzt werden. Das kann dann schnell einmal eine Woche Standzeit bedeuten. Zudem wird der Lenker und in der Regel auch der Fahrzeughalter wegen "Missachtung einer Auflage" zur Anzeige gebracht. Es liegt somit im eigenen Interesse, diese Auflagen korrekt einzuhalten. Sonst kann es schnell einmal sehr teuer werden. 

 

Ziffer 5 / 90 erfordert eine Transportbegleitung: