Fahrzeugdimensionen
Je nach Grösse des Fahrzeuges und dessen Ladung erlassen die zuständigen Behörden bestimmte Auflagen, welche zwingend einzuhalten sind.
Sobald eines der folgenden Masse überschritten wird, ist zwingend ein Schweizer Transportbegleiter beizuziehen
(> siehe Ziffern 5 / 90 in der Sonderbewilligung):
Länge: über 35 m
Breite: über 3.8 m
Höhe: über 4.8 m
Gewicht: je nach Strecke
Weitere wichtige Daten:
Breite über 4.5 m: > Es wird eine Nachtfahrt von 22.00 - 05.00 Uhr angeordnet (sonst Tagfahrt)
Höhe über 4.3 m: > Die Autobahnen dürfen in der Regel nicht mehr befahren werden
(unter anderem kann auch der Gotthard-Strassentunnel nur mit einer Höhe von max. 4.3 m durchquert werden)
Wir haben für Sie die wichtigsten Auflagen und Dimensionen auf einem Info-Flyer zusammen gestellt: