Vorgeschriebene Ausrüstung
In der Schweiz sind bei Ausnahmetransporten (Schwertransporte, Sondertransporte, Grossraumtransporte) folgende Ausrüstungen obligatorisch:
- Auf dem Dach: 2 gelbe Drehlichter (Rundumleuchten) oder ein LED-Dachbalken
- Alle Drehleuchten und Lampen mit CE-Prüfzeichen
- Hinten an der Ladung: 1 Drehlicht (ebenfalls mit CE-Prüfzeichen)
- Vorne und hinten, beidseitig an der Ladung: je eine Warnflagge oder Warntafel:
- Grösse 40 x 40 cm, 10 cm breit rot-weiss gestreift (30 x 30 cm nicht zugelassen!)
- In der Nacht / bei schlechter Sicht müssen die äussersten Ecken der Ladung nach vorne weiss und nach hinten rot beleuchtet sein (max. 90 cm ab Boden)
- Frontblitzer dürfen nur montiert werden, wenn diese durch die Behörden zugelassen sind
- Eine Hinweistafel "CONVOI EXCEPTIONNEL" ist nicht vorgeschrieben
- Die gesamte Beleuchtung muss korrekt funktionieren und gut sichtbar sein
- Scharfe Kanten und Spitzen an der Ladung müssen geschützt oder abgedeckt werden
- Die Anzahl an Ketten und Spanngurten muss für das Gewicht der Ladung ausgelegt sein
- Hinweis: Die bis Ende 2020 in der Schweiz noch notwendigen rot-weissen Warnflaggen vorne am Zugfahrzeug braucht es nicht mehr
Bei der Fahrzeugübernahme müssen die oben erwähnten Punkte durch den Transportbegleiter überprüft werden! Werden die Anforderungen nicht erfüllt - oder werden beim Vermessen des Fahrzeug Überschreitungen gegenüber der Sonderbewilligung festgestellt, darf der Transport nicht losfahren. Es muss dann zuerst eine neue Bewilligung mit den korrekten Massen beantragt werden. (Wartezeit: > mehrere Tage!)