VATB Schweiz

Vorgeschriebene Ausrüstung

In der Schweiz sind bei Ausnahmetransporten (Schwertransporte, Sondertransporte, Grossraumtransporte) folgende Ausrüstungen obligatorisch:

 

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  • Auf dem Dach: 2 gelbe Drehlichter (Rundumleuchten) oder ein LED-Dachbalken
  • Alle Drehleuchten und Lampen mit CE-Prüfzeichen
  • Hinten an der Ladung: 1 Drehlicht (ebenfalls mit CE-Prüfzeichen)
  • Vorne und hinten, beidseitig an der Ladung: je eine Warnflagge oder Warntafel:
  • Grösse 40 x 40 cm, 10 cm breit rot-weiss gestreift (30 x 30 cm nicht zugelassen!)
  • In der Nacht / bei schlechter Sicht müssen die äussersten Ecken der Ladung nach vorne weiss und nach hinten rot beleuchtet sein (max. 90 cm ab Boden)
  • Frontblitzer dürfen nur montiert werden, wenn diese durch die Behörden zugelassen sind
  • Eine Hinweistafel "CONVOI EXCEPTIONNEL" ist nicht vorgeschrieben
  • Die gesamte Beleuchtung muss korrekt funktionieren und gut sichtbar sein
  • Scharfe Kanten und Spitzen an der Ladung müssen geschützt oder abgedeckt werden
  • Die Anzahl an Ketten und Spanngurten muss für das Gewicht der Ladung ausgelegt sein
  • Hinweis: Die bis Ende 2020 in der Schweiz noch notwendigen rot-weissen Warnflaggen vorne am Zugfahrzeug braucht es nicht mehr

Bei der Fahrzeugübernahme müssen die oben erwähnten Punkte durch den Transportbegleiter überprüft werden! Werden die Anforderungen nicht erfüllt - oder werden beim Vermessen des Fahrzeug Überschreitungen gegenüber der Sonderbewilligung festgestellt, darf der Transport nicht losfahren. Es muss dann zuerst eine neue Bewilligung mit den korrekten Massen beantragt werden. (Wartezeit: > mehrere Tage!)