Schuldner / Blacklist

Haben Sie unbezahlte Rechnungen von Transportbegleitungen, welche trotz Mahnungen nicht bezahlt wurden? Dann teilen Sie uns diese via Online-Formular mit! Wir möchten verhindern, dass die entsprechende Unternehmung auch andere Begleitfirmen schädigt!

Voraussetzungen für einen Eintrag auf dieser Seite:

A)  Die Rechnungen und Mahnungen wurden schriftlich oder per Mail an den Schuldner versandt und blieben trotzdem unbezahlt.
B)  Eine telefonische Rückfrage beim Schuldner blieb erfolglos oder konnte z.B. mangels Sprachproblemen nicht durchgeführt werden.
C)  Die Rechnung / Leistung ist unbestritten, bzw. es wurden bisher keine Einwände gegen die Rechnung selber gemacht.
D)  Das Rechnungsdatum liegt zwischen 3 und 24 Monate zurück.

Sind die 4 Punkte A-D erfüllt und werden dem Vorstand die entsprechenden Unterlagen zugestellt, wird der Schulder in die Blacklist aufgenommen.

Der Schuldner hat das Recht, schriftlich, in deutscher Sprache, Einsprache beim Vorstand des VATB gegen den Eintrag zu erheben. Eine Einsprache müsste begründet werden. Der Vorstand würde dann über eine Löschung aus der Blacklist entscheiden.

Ziel: Die VATB-Mitglieder verzichten zukünftig auf Begleitfahrten für die entsprechende Firma - auch nicht gegen Vorauszahlung - solange diese in der Blacklist aufgeführt sind.

Möchte eine in der Blacklist aufgeführte Firma trotzdem wieder einen Transport in der Schweiz begleiten lassen, müsste sie:

A)  Zuerst alle offenen Rechnungen gemäss Blacklist begleichen
B)  Eine Vorauszahlung für die kommende Fahrt leisten

 Hinweis: Die Blacklist steht nur unseren Aktivmitgliedern zur Verfügung