Schwertransport-Masse Schweiz (Sondertransporte)
Begleitungsvorschriften für Ausnahmetransporte (ATB)
Hinweis: Über den unten rot aufgeführten Höchstmassen ist immer eine Sonderbewilligung nötig!
Die Sonderbewilligung erteilt das jeweilige Strassenverkehrsamt des Ausgangskantons oder das ASTRA für alle Importfahrten und die Nationalstrassen.
Anstelle einer Polizei-Begleitung (gem. Ziffer 5) können in der Schweiz auch geprüfte Ausnahmetransportbegleiter (ATB) hinzugezogen werden:
Breite: (bis 2.55 / 2.6 Meter = Standart-Höchstmass)
2.6 bis 3 Meter Breite: ohne Begleitung, Drehlicht fakultativ
3 bis 3.5 Meter Breite: ohne Begleitung, mit Drehlicht
3.5 bis 3.8 Meter Breite: mit Eigenbegleitung, mit Drehlicht
Über 3.8 Meter Breite: mit ATB und / oder Polizei
Über 3.3 Meter Breite und mehr als 25 Meter Länge: mit ATB und / oder Polizei
Länge: (bis 16.5 / 18.75 Meter = Standart-Höchstmass)
Über 25 Meter Länge: ohne Begleitung, mit Gelblicht
Über 30 Meter Länge: mit Eigenbegleitung und Gelblicht
Über 35 Meter Länge: mit ATB und / oder Polizei
Über 30 Meter Länge und mehr als 3.6 m Breite: mit ATB und / oder Polizei
Höhe: (bis 4 Meter = Standart-Höchstmass)
4.0 bis 4.8 Meter Höhe: mit Bewilligung, ohne Begleitung
Über 4.8 Meter Höhe: mit ATB und / oder Polizei
Überhang vorne: (bis 3 Meter = Standart-Höchstmass)
3 bis 4 Meter: ohne Begleitung, ohne Gelblicht
4 bis 5 Meter: ohne Begleitung, Gelblicht vorgeschrieben
Über 5 Meter: mit Begleitung und Gelblicht
Überhang hinten: (bis 5 Meter = Standart-Höchstmass)
1 bis 6 Meter: mit Markierung, ohne Begleitung
6 bis 8 Meter: mit Markierung und Gelblicht
8 bis 12 Meter: mit Markierung, Eigenbegleitung und Gelblicht
Über 12 Meter: mit Markierung, ATB und / oder Polizei
ATB = Zertifizierte Ausnahmetransportbegleiter mit entsprechend ausgerüstetem Fahrzeug (u.a. mit Wechselsignalanzeige).
Gelbe Gefahrenlichter UNECE-R 65
Für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern sind die Bestimmungen des UVEK vom 16.04.2018 gültig:
In den neuen Weisungen ist die Ausrüstung von Fahrzeugen, welche mit besonderen Warnvorrichtungen ausgerüstet werden dürfen festgelegt. Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Lampen-Systemen unterschieden:
Gelbe Gefahrenlichter | Richtungsgebundene Blinkleuchten |
"Drehlichter" | "Frontblitzer" |
UNECE-R 65 | UNECE-R 65, Kategorie X |
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