ATB Vorschriften 
Vorschriften Sondertransporte Schweiz

.

Anforderungen an ATB

Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen (Strafregisterauszug)
Gültiger CH-Führerausweis Kategorie C / CE
Haftpflichtversicherung des Bewilligungsinhabers mit einer Deckung von CHF 10 Mio.
 

Persönliche Ausrüstung:

Lumineszierende & retroreflektierende Arbeitskleidung nach SN 640 710
           (Warnkleidung beim Arbeiten im öffentlichen Strassenraum; EN 20471, Klasse 3)
Oberbekleidung mit Leuchtaufschrift «Ausnahmetransport»
Die Bekleidung hat sich klar von derjenigen von Polizeiorganen zu unterscheiden
 

Fahrzeugausrüstung:

Handfunkgeräte zur Kommunikation zwischen ATB und Chauffeur (mind. 3 Stück) plus 1 Mobiltelefon
1 Messband 50 m und 1 Messlatte 5 m
2 Faltsignale «Andere Gefahren», gemäss Ziff. 1.3 SSV; nachts mit gelber Blitzlampe
6 Leitkegel 50 cm R2A, 1 Stablampe rot, gelb oder weiss
 

Anforderungen an Begleitfahrzeuge:

Weisses oder gelbes Fahrzeug (Lieferwagen oder Kleinbus), Mindesthöhe 1.6 m
Aufschrift «Ausnahmetransport» in Blockbuchstaben, Mindesthöhe Grossbuchstaben 10 cm
Retroreflektierende, rot-weisse Warnmarkierung (DIN 30710 und Art. 69 Abs. 3 VTS)
Je 2 auf dem Dach montierte, gelbe Gefahrenlichter (Art. 110 Abs. 3 lit. b VTS)
Je 2 nach vorne und hinten gerichtete Arbeitslichter (Art. 110 Abs. 1 lit. i VTS).
Eine elektronische LED-Wechseltextanzeigetafel (mind. 100 cm x 70 cm) auf Fahrzeugdach mit nach vorn und nach hinten gerichteten beleuchteten Aufschriften oder Signalen für die Verkehrslenkung, u.a. mit der Aufschrift Signal 1.3 «Andere Gefahren», «Abweispfeile nach rechts und links», sowie in Normal- oder Spiegelschrift, z.B. «Ausnahmetransport», «Unfall», «Stop - Gesperrt»
Höchstens je zwei zusätzliche nach vorne und hinten gerichtete Gelblichtscheinwerfer
Die besonderen Zeichen und die Signalgebung dürfen nur im Zusammenhang mit Ausnahmetransportbegleitfahrten verwendet werden.
Sollten weitere spezifische Fachfragen zur Fahrzeuggestaltung & Ausrüstunq vorhanden sein, so ist mit dem Technischen Verkehrszug (Markus Geissler oder P. Hohl unter 044 247 38 00) Kontakt aufzunehmen.